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Allgemeine
Geschäftsdedingungen
1.Geltungsbereich
Wir liefern
ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
Ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebote und Vertrauensabschluss
Unsere Angebot sind stets
freibleibend, sofern sich aus dem Angebotstext nichts anderes ergibt.
Unser Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen
gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der
Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder
die Lieferung ausführen, Wir verpflichten uns jedoch, den
Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn wir diese
Bestellung nicht annehmen.
3. Lieferung und Termine
Die von uns genannten
Lieferfristen verstehen sich als Circa-Termine und sind verbindlich, es
sei denn wir haben einen Liefertermin ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet.
Soweit wir einen solchen, dem Kunden ausdrücklich als
verbindlich genannten Liefertermin um mehr als vier Wochen
überschreiten, ist unser Kunde nach schriftlicher Androhung
und nach Ablauf einer weiteren Frist von vier Wochen berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche
unseren Kunden auf Schadenersatz - gleich aus welcher Anspruchsklage -
sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zu Last zu legen.
4. Preise
uns Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ohne
Skonto und sonstige Nachlässe. Der vereinbarte Preis ist bei
der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Annahme unserer
Werkstattleistung grundsätzlich vollständig in bar zu
entrichten. Unser Kunde kann gehen unsere Forderung nur aufrechnen,
wenn die Forderung unseres Kunden unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur dann geltend
machen, wenn seine Ansprüche auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
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Übergabe des Kaufgegenstandes / Abnahme unserer Leistung
Soweit nichts andere
schriftlich vereinbart ist, erbringen wir unsere Leistung an unseren
Geschäftssitz. Die Verpackung, Verladung und der Transport
alles von uns zum Versand kommender Güter erfolgt ab unserem
Standort auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung
wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden
abgeschlossen.
Soweit der Verkauf von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen Gegenstandes des
Vertragsverhältnisses ist, hat unser Kunde den Kaufgegenstand
binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Ist unser Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes binnen acht Tagen
nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so
können wir unserem Kunden eine Nachfrist von zwei Wochen
setzen mit der Erklärung , dass wir nach Ablauf dieser
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Sofern wir Schadensersatz verlangen,
beträgt dieser 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir
einen höheren oder unser Kunde einen geringen Schaden
nachweist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn wir im
Auftrag des Kunden an einem von uns beschafften Neufahrzeug Tuning-
oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen.
Sofern wir an einem Fahrzeug unseres Kunden Reparatur- oder sonstige
Umbauarbeiten vornehmen, hat unser Kunde die vereinbarte
Vergütung bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu entrichten.
Bis zu vollständigen Bezahlung der Vergütung
können wir das Fahrzeug zurückbehalten.
Darüber hinaus steht uns in diesem Falle auch eine
Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an
dem Fahrzeug zu.
6.
Eigentumsvorbehalt
Die Übergabe des
Kaufgegenstandes ( Fahrzeuge oder Fahrzeugteile ) erfolgt unter unserem
Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen unseres Kunden aus dem Vertrag Verhältnis.
7. Gewährleistung
7.1. Soweit wir gebrauchte
Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an den Verbraucher liefern
(Verbrauchsgüterkauf) leisten wir für die
Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes Gewährleistung
für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. An den
Unternehmer werden hingegen gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile
stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, es
sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden.
7.2 Für neue
Fahrzeuge oder Fahrzeugteile sowie für von uns erbrachte
Umbau- oder Reparaturarbeiten leisten wir grundsätzlich eine
Gewähr von zwei Jahren. Soweit es sich bei unserem Kunden
allerdings um einen Unternehmer handelt, wird die
Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt, es sein
denn das etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.3 Grundsätzlich
leisten wir Gewähr ausschließlich durch
Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
Können wir jedoch einen unserer
Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen
oder sind für unseren Kunden weitere
Nacherfüllungsversuche unzumutbar oder die
Nacherfüllung durch uns verweigert, kann unser Kunde anstelle
der Nacherfüllung eine Minderung verlangen oder vom Vertrag
zurück treten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden
sind vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer getroffene
Haftungsregeln ausgeschlossen.
7.4. Eine etwa vorhandene
Garantie des Herstellers betrifft unsere Gewährleistung nicht.
Wie weisen allerdings darauf hin, dass durch Fahrzeugumbau und Tuning
die Garantieansprüche unseres Kunden gegen den Hersteller
erlöschen können.
8. Haftung
Für
Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere
Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, haften wir nur
dann, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung
bezieht sich ausdrücklich auch auf etwaige Ansprüche,
die unser Kunde direkt gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen erhebt.
Dieser teilweise Haftungsausschluss gilt jedoch ausdrücklich
nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
In diesem Falle haften wir unbeschränkt auch bei einer
lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung.
Ebenso unberührt bleiben etwaige Ansprüche unseres
Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist
unser Geschäftssitz.
Soweit unser Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnisdas Landgericht in
Konstanz vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet
deutsches Recht Anwendung.
10.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere
dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon
unberührt.
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