Allgemeine Geschäftsdedingungen

 

1.Geltungsbereich

Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.


2. Angebote und Vertrauensabschluss

Unsere Angebot sind stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebotstext nichts anderes ergibt.
Unser Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen, Wir verpflichten uns jedoch, den Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn wir diese Bestellung nicht annehmen.


3. Lieferung und Termine

Die von uns genannten Lieferfristen verstehen sich als Circa-Termine und sind verbindlich, es sei denn wir haben einen Liefertermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Soweit wir einen solchen, dem Kunden ausdrücklich als verbindlich genannten Liefertermin um mehr als vier Wochen überschreiten, ist unser Kunde nach schriftlicher Androhung und nach Ablauf einer weiteren Frist von vier Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unseren Kunden auf Schadenersatz - gleich aus welcher Anspruchsklage - sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last zu legen.


4. Preise uns Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der vereinbarte Preis ist bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Annahme unserer Werkstattleistung grundsätzlich vollständig in bar zu entrichten. Unser Kunde kann gehen unsere Forderung nur aufrechnen, wenn die Forderung unseres Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur dann geltend machen, wenn seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


5 Übergabe des Kaufgegenstandes / Abnahme unserer Leistung

Soweit nichts andere schriftlich vereinbart ist, erbringen wir unsere Leistung an unseren Geschäftssitz. Die Verpackung, Verladung und der Transport alles von uns zum Versand kommender Güter erfolgt ab unserem Standort auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
Soweit der Verkauf von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen Gegenstandes des Vertragsverhältnisses ist, hat unser Kunde den Kaufgegenstand binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Ist unser Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so können wir unserem Kunden eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung , dass wir nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Sofern wir Schadensersatz verlangen, beträgt dieser 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder unser Kunde einen geringen Schaden nachweist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn wir im Auftrag des Kunden an einem von uns beschafften Neufahrzeug Tuning- oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen.
Sofern wir an einem Fahrzeug unseres Kunden Reparatur- oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen, hat unser Kunde die vereinbarte Vergütung bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu entrichten. Bis zu vollständigen Bezahlung der Vergütung können wir das Fahrzeug zurückbehalten. Darüber hinaus steht uns in diesem Falle auch eine Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem Fahrzeug zu.



6. Eigentumsvorbehalt

Die Übergabe des Kaufgegenstandes ( Fahrzeuge oder Fahrzeugteile ) erfolgt unter unserem Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen unseres Kunden aus dem Vertrag Verhältnis.


7. Gewährleistung

7.1. Soweit wir gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an den Verbraucher liefern (Verbrauchsgüterkauf) leisten wir für die Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes Gewährleistung für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. An den Unternehmer werden hingegen gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

7.2 Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeugteile sowie für von uns erbrachte Umbau- oder Reparaturarbeiten leisten wir grundsätzlich eine Gewähr von zwei Jahren. Soweit es sich bei unserem Kunden allerdings um einen Unternehmer handelt, wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt, es sein denn das etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

7.3 Grundsätzlich leisten wir Gewähr ausschließlich durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Können wir jedoch einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für unseren Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar oder die Nacherfüllung durch uns verweigert, kann unser Kunde anstelle der Nacherfüllung eine Minderung verlangen oder vom Vertrag zurück treten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden sind vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer getroffene Haftungsregeln ausgeschlossen.

7.4. Eine etwa vorhandene Garantie des Herstellers betrifft unsere Gewährleistung nicht. Wie weisen allerdings darauf hin, dass durch Fahrzeugumbau und Tuning die Garantieansprüche unseres Kunden gegen den Hersteller erlöschen können.


8. Haftung

Für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, haften wir nur dann, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich ausdrücklich auch auf etwaige Ansprüche, die unser Kunde direkt gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erhebt.
Dieser teilweise Haftungsausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Falle haften wir unbeschränkt auch bei einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung.
Ebenso unberührt bleiben etwaige Ansprüche unseres Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Soweit unser Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnisdas Landgericht in Konstanz vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.


10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

 
AGB´S | LAGEPLAN | KONTAKT | IMPRESSUM
SCHATZ PERFORMANCE - Hartmut Schatz - Breiter Wasmen 5-7 - 78247 Hilzingen - Tel.: 0 77 31-82 70 62 - info@schatz-performance.com - www.schatz-performance.com